Datenschützer verliert vor Gericht: Helsana Bonus-App darf weiter genutzt werden

Mit der App Helsana+ Bonusprogramm können Helsana Kundinnen und Kunden mit Zusatzversicherung Geld bei der Krankenkasse sparen. Mehr bewegen und die Aktivität in bares Geld oder Rabatte umwandeln.

‎Helsana+ Bonusprogramm
‎Helsana+ Bonusprogramm

Der Schweizer Datenschützer hat die Helsana im Mai 2018 gerügt; diese Entgegennahme und Weiterbearbeitung der Daten sei in datenschutzrechtlicher Hinsicht aber rechtswidrig, teilte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) am Freitag mit.

Das Gericht hat nun entschieden:

Zweierlei: 1. Helsana+ für Grundversicherung und Zusatzversicherung

Die Helsana Zusatzversicherungen AG hat sich Personaldaten für das digitale Bonusprogramm Helsana+ rechtswidrig bei den Grundversicherern der Helsana-Gruppe beschafft. Bereits erhobene Daten darf die Zusatzversicherung nicht verwenden und muss sie innerhalb eines Monats löschen.

Wer bei der Helsana+ App teilnehmen möchte, kann Gutscheine und Barauszahlungen „verdienen“. Bei der Registrierung in der App muss der Nutzer angeben, dass Daten bei seiner Grundversicherung abgefragt werden können. Darauf prüfte das System automatisch, ob der Teilnehmer bei Helsana grundversichert ist und bezog dazu die Daten bei der Schwestergesellschaft Helsana.

Der Versicherungsausweis muss neu bei der Registrierung abfotografiert werden, um zu beweisen, dass man bei Helsana grundversichert ist.

Zweierlei: 2. Helsana darf weitermachen wie bisher

Da die Anpassung (Foto von Versicherungsausweis) vor dem Gerichtsentscheid vorgenommen wurde, darf Helsana weitermachen wie bisher.

Der Datenschützer hatte zudem grundsätzlich bemängelt, dass es sich bei den Bar ausgezahlten Boni um verbotene Rückerstattungen von Prämien handle. Dies sah das Gericht nun anders. Es argumentierte zudem, dass dies ins Krankenversicherungsgesetz (KVG) falle und keine datenschutzrechtliche Frage sei.

„Der EDÖB wird das Urteil noch sorgfältig analysieren und die datenschutzrelevanten Aspekte daraus weiterverfolgen“, so der Datenschützer. Es kann noch an das Bundesgericht weiter gezogen werden.

Derzeit nehmen laut Helsana rund 90’000 Personen am Bonusprogramm teil.

(via inside-it)

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