In der EU: Apple gibt grosse Änderungen zum Vertrieb von Apps bekannt, vorerst keine Anpassungen in der Schweiz

Mit iOS 17.4. ist es im März so weit. Apple wird mit Neuerungen den von den Europäischen Kommission gestellten Anforderungen rund um das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) entsprechen.

Die von Apple angekündigten Änderungen werden im Rahmen des DMA umgesetzt und gelten für die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Schweiz ist nicht Teil der Europäischen Union! Unten erwähnte Änderungen in iOS, App Store und Safari betreffen die Schweiz nicht. Ausgenommen hiesige Entwickler, die Apps in EU Staaten anbieten.

«The changes are available for developers who distribute apps in any of the 27 EU member countries and only apply to apps available and distributed to users in the EU.»

apple.com

Grundsätzlich bietet Apple neue Möglichkeiten und APIs, die Entwickler nutzen können, um entweder einen alternativen App Store und / oder Apps für einen solchen alternativen App Store zur Verfügung zu stellen.
Zahlungen für Apps inkl. In-App-Kauf und Abonnemente können neu ausserhalb des Apple App Stores erfolgen.

Für Entwickler wird die Möglichkeit geschaffen, eigene Browser-Engines als WebKit für Browser-Apps und Apps mit In-App-Browsing zu verwenden. Nutzer müssen (!) mit dem ersten Start von Safari einen Standardbrowser aus einer Liste von Optionen auszuwählen.

Weiter wird es eine Änderung bei der Verwendung der NFC-Schnittstelle geben. Entwickler haben die Möglichkeit, NFC-Technologie in ihren Banking- und Wallet-Apps im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum zu nutzen. Auch hier exklusiv Schweiz.
Die bereits beschriebene Änderung und der mögliche Nutzen für TWINT-App wird in der Schweiz nicht umgesetzt.

Die sozialdemokratische Fraktion hat betreffend DMA einen Vorstoss eingereicht. Es wird gefordert, dass der europäischen Digital Markets Act (DMA) in der Schweiz umzusetzen ist. Der Bundesrat hat bereits geantwortet und sieht „keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Es sei zu erwarten, dass die neuen EU-Regeln von den grossen Online-Plattformen auch in der Schweiz angewendet werden.“

«Zur Übernahme von Elementen des DMA in das schweizerische Recht sieht der Bundesrat keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Zum einen ist zu erwarten, dass die neuen EU-Regeln von den grossen Online-Plattformen auch in der Schweiz angewendet werden. Einerseits, weil sie die Schweiz häufig demselben Markt wie die EU-Mitgliedstaaten zuordnen. Andererseits, weil die WEKO auch ausserhalb von Untersuchungsverfahren regelmässig daraufhin hinwirkt, dass Verhaltensanpassungen von Unternehmen aufgrund von kartellrechtlichen Verfahren in der EU, von diesen auch in der Schweiz umgesetzt werden.»

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