In den nächsten Wochen wird die Schweizer Proximity-Tracing App getestet, welche die Eindämmung des Coronavirus unterstützen soll. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 für diese Pilotphase eine befristete Verordnung verabschiedet.
Die «Verordnung über den Pilotversuch mit dem ‘Swiss Proximity-Tracing-System‘ zur Benachrichtigung von Personen, die potenziell dem Coronavirus (Covid-19) ausgesetzt waren», ist bis am 30. Juni 2020 befristet. Sie stützt sich auf das Datenschutzgesetz und regelt die Organisation, den Betrieb, die bearbeiteten Daten sowie die Nutzung der Proximity-Tracing-App für die Dauer der Pilotphase.
Die App wird voraussichtlich ab nächster Woche von Mitarbeitenden der Eidgenössisch Technischen Hochschulen in Lausanne und Zürich, von Armeeangehörigen und Mitarbeitenden von Spitälern sowie der eidgenössischen und kantonalen Verwaltungen getestet. Die App wird zudem weiteren Personen und Organisationen zur Verfügung gestellt, damit diese allfällige technische Mängel sowie Probleme in der Benutzbarkeit aufdecken können. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte erachtet den bevorstehenden Versuchsbetrieb der App als datenschutzrechtlich zulässig.
In seiner nächsten Sitzung am 20. Mai will der Bundesrat die gesetzliche Grundlage für den ordentlichen Betrieb der App zuhanden des Parlaments verabschieden. Diese Botschaft soll vom Parlament in der Sommersession im Juni beraten und verabschiedet werden. Mit der Proximity-Tracing-App können potentiell Infizierte frühzeitig gewarnt und eine Weiterverbreitung des Virus eingedämmt werden. Der Datenschutz ist jederzeit gewahrt. Die Nutzung der App ist freiwillig. Es werden keine Ortsangaben der App-Nutzer verwendet. Alle Daten der App werden nach 21 Tagen laufend gelöscht.
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