Apple darf in der Schweiz keine Uhr verkaufen die den Namen „Apple“ trägt. Grund dafür ist ein Markenschutzrecht der Firma Leonard Timepieces SA aus Genf. macprime.ch berichtet heute:
William Leong, der asiatische Eigentümer der Genfer Uhrenschmiede soll gegenüber «Business Montres & Joaillerie» an der Baselworld bestätigt haben, dass der Markenschutz tatsächlich der Grund sei, warum die Apple Watch in der Schweiz noch nicht lanciert wird.
Könnte dies tatsächlich der Grund sein, weshalb wir im Uhrenland-Schweiz die Apple Watch nicht am 24. April kaufen können?
Seit dem 05.12.1985 ist die Marke beim Institut für Geistiges Eigentum hinterlegt und wurde am 26.02.1986 in das Markenregister aufgenommen. Diese Eintragung läuft am 05.12.2015 aus. Die Eintragung der Nizza Klassifikation Nr. 14 zu der auch Uhren und Zeitmessinstrumente gehören, passt genau zur Apple Watch. Somit versperrt dieses Markenrecht der Firma Leonard Timepieces SA die Veröffentlichung der Apple Watch in der Schweiz.
Es bleibt abzuwarten, ob die Firma Leonard Timepieces SA das Markenrecht verlängert oder ob Apple sich mit der Genfer Firma einigen kann. Wer sich ganz bestimmt eine Apple Watch kaufen will, kann dies ab dem 24. April in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Australien, China, Hong Kong, Japan, Kanada und in den USA.
(Illustration: Business Montres & Joaillerie)
und wieder einer der sich damit eine goldene Nase verdient …