Ab dem 01.01.2013 gilt ein neues Gesetz welches die Garantiezeit beim Kauf von Neugeräten regelt. Ab dem 1. Januar 2013 muss jeder Verkäufer 2 Jahre Garantie auf seine Geräte geben. So berichtete der Kassensturz am Dienstag.
Bereits jetzt gibt Melectronics 2 Jahre Garantie, auch auf Apple Geräte. Swisscom, Orange, Sunrise und Melectronics geben 2 Jahre Garantie – ausser auf Apple Geräte!
Grosse Ausnahme aber: Die Geräte von Apple. iPhones und Co, die in diesem Jahr gekauft werden, haben bis Ende Jahr bloss ein Jahr Garantie. Das ändert sich 2013.
Zukünftig müssen alle Verkäufer laut Gesetz 2 Jahre Garantie geben.
Apple Deutschland gibt nur 1 Jahr Garantie, obwohl gesetzlich 2 Jahre vorgeschrieben sind. Apple Schweden gibt nur 1 Jahr Garantie, obwohl gesetzlich 3 Jahre vorgeschrieben sind.
Somit ist zu erwarten, dass auch hierzulande Apple nur 1 Jahr Garantie auf die Geräte gibt. Oder wird sich Apple daranhalten und 2 Jahre Garantie geben?
(via apfelblog)
Apple hat schon in Italien verlohren, ein weiterer Fall wird in Belgien folgen:
http://www.golem.de/news/garantiebedingungen-verbraucherschuetzer-verklagen-apple-1301-96922.html
sie haben reagiert, vgl. Link von Michi. etwa wie die deutsche Bestimmung, 2 Jahre ja, aber nur bei Mängel, die schon beim Kauf aufgetreten sind. Und:
„Während dem Anspruchszeitraum (siehe oben) können Konsumenten unter anderem kostenlose Reparatur oder kostenlosen Ersatz verlangen, wenn das Produkt nicht vertragsgemäss ist.“
Ob sich da ein 2-jähriger Applecare-Plan trotzdem lohnt?
Wir werden sehen, wie Apple reagiert und ob diese Seite aktualisiert wird: http://www.apple.com/chde/legal/statutory-warranty/
Hier noch der Text von Apple’s deutscher Webseite:
„Kunden, die Apple Produkte kaufen, haben neben den durch die einjährige Apple Herstellergarantie und den optionalen AppleCare Protection Plan geltenden Vorteile zusätzliche Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung in der Europäischen Union. Für Produkte, die nicht von Apple stammen, die jedoch über Apple gekauft wurden, gelten ebenfalls die Verbraucherschutzgesetze der Europäischen Union.“
http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/
Vielleicht solltet Ihr Euch erst mal schlau machen, bevor Ihr einfach irgend etwas behauptet! Deutschland zum Beispiel unterscheidet zwischen Gewährleistung und Garantie. Das erste ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, das zweite ist eine freiwillige Leistung des Herstellers gegenüber dem Besitzer eines Gerätes. Apple als Hersteller bietet also freiwillig ein Jahr Garantie, egal, wo das Gerät gekauft wurde. Falls das Gerät auch bei Apple (Online oder Store) gekauft wurde, greift zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von zwei Jahren. Wurde das Gerät aber in einem andern Shop gekauft, muss dieser Händler die gesetzliche Gewährleistung zwei Jahre lang übernehmen und sich um die Reparatur bei Apple oder einem autorisierten Reparaturcenter kümmern. Eure Behauptungen sind falsch und beruhen auf dem Vermischen der beiden unterschiedlichen Leistungen.
Das wird einen fetten Präzedenzfall-Prozess setzen. Ich freu mich schon wie Apple eins auf die Kappe kriegt.